Natürlich variieren die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung, da der Beitrag besonders auch von den von Ihnen gewünschten Leistungen abhängt. Wenn der von Ihnen gewählte Tarif lediglich geringe Zuschüsse zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungsgesellschaften bietet, so müssen Sie selbstverständlich auch mit weniger Kosten rechnen, als dies bei einem Rundum-Schutz der Fall ist. Ebenso variieren die Beiträge in Bezug auf die Beitragsberechnung hinsichtlich des Modells. Fußt die Zahnzusatzversicherung auf der Art der Schadensversicherung, greift eine andere Beitragsberechnung als die Berechnung bei der Art der Lebensversicherung. Denn bei der Letztgenannten richten sich die Kosten nach Ihrem Eintrittsalter, wobei eine spätere Erhöhung lediglich auf Kostensteigerungen bei Zahnleistungen fußt. Die Berechnung, die auf der Schadensversicherung basiert, ist zu Beginn deutlich preiswerter, wobei die Beiträge allerdings mit zunehmendem Alter steigen. Jedoch können auch bei diesem Modell Erhöhungen aufgrund von Kostensteigerung folgen. Sollten Sie also die Tarife vergleichen, ist es empfehlenswert, wenn Sie auf die Art der Beitragsberechnung achten.
Unser Tipp: Gegebenenfalls haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kosten indirekt im Rahmen Ihrer Steuererklärung zu senken, da Sie hier eventuell die Ausgaben für zusätzliche Beitrage zu Ihrer Zahnzusatzversicherung geltend machen können!
Lohnt sich Zahnzusatzversicherung? Zahnzusatz sinnvoll, auch ohne Wartezeiten
Wenn Sie zum Beispiel auf die Zahnbehandlung mit Zahnersatz bei fehlenden Zähnen angewiesen sind, dann lohnt sich Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Auch wenn Sie bereits ahnen, dass sie bald einen teuren Zahnersatz wie beispielsweise ein Implantat benötigen und noch keine Zahnzusatzversicherung haben, ist der Abschluss der Versicherung für Zahnzusatz sinnvoll. Bitte bedenken Sie jedoch immer, dass Sie auf jeden Fall die Tarife und vor allem die Leistungen miteinander vergleichen, denn wenn Sie einen Vertrag ohne Wartezeiten abschließen, heißt das nicht automatisch, dass die Gesellschaft auch die volle finanzielle Leistung erbringt, da die meisten Gesellschaften eine sogenannte „Summenbegrenzung“ in ihre Verträge einsetzen. Das bedeutet, dass die Kostenerstattungen auf bestimmte Summen limitiert sind. Häufig werden auch die Beträge gestaffelt, so dass Sie zum Beispiel im ersten Jahr lediglich mit einer maximalen Erstattung von 500 Euro, im zweiten Jahr von 1.000 Euro und so weiter rechnen können, wobei die Dauer und die Höhe immer von der jeweiligen Gesellschaft und ihren Tarifen abhängt. Auch die Leistungen sind ziemlich unterschiedlich, die Sie genau studieren müssen, damit für Ihre Erfordernisse die Versicherung Zahnzusatz sinnvoll ist. So gibt es Policen, bei der keine Wartezeiten bei der Zahnprophylaxe greifen, jedoch beispielsweise beim Zahnersatz. Andere Gesellschaften setzen bei Zahnbehandlung und Zahnersatz drei Monate Wartezeit an, erstatten jedoch keine Kosten bei der kieferorthopädischen Behandlung. Darüber hinaus gibt es Versicherungen, die vor allem auf zuverlässige und hohe Leistungen bei Zahnersatzkosten setzen, und andere Gesellschaften bieten einen Komplettschutz.
Fazit: (Beinahe) für jeden Menschen hierzulande lohnt sich die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit. Senken Sie mit einer solchen Versicherung Ihre eigenen Kosten, und zwar ohne dass Sie bei Ihrer Zahnbehandlung irgendwelche Qualitätseinbußen befürchten müssen!
Teil 1: Lohnt sich eine Zahnzusatz-Versicherung? Senken Sie Ihren Eigenanteil – Zahlen Sie weniger!