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Wussten Sie, dass ungefähr 66% der Deutschen Angst vor dem Zahnarzt haben?

Wenn Sie auch zu diesem Personenkreis gehören, dann interessieren Sie vielleicht folgende
Methoden zur Bekämpfung Ihrer Angst!

Als erste Behandlungsweise gibt es die sogenannte „Analgosedierung“. Hierbei handelt es sich um
eine kombinierte Gabe von Beruhigungs-und Schmerzmitteln, die Sie in einen tiefen Dämmerschlaf
versetzt. Diese Verfahrensweise eignet sich besonders gut für kurze bis mittellange Eingriffe, da sie
den Schluckreflex einschränkt. Das könnte dazu führen, dass Sie Teilchen einatmen, die in Ihre Lunge
gelangen können.

Vielleicht ist Ihnen ja die Vorgehensweise der Hypnose im Zusammenhang mit der Zahnarztangst ein
Begriff. Hier versetzt Sie ein Hypnotherapeut mithilfe eines Rituals oder beiläufigen Gesprächs in
Trance. Natürlich werden Sie in einem ausführlichen Vorgespräch über die Vorgänge und die Ziele
einer Hypnose informiert. Sind Sie nun in einem Zustand der Trance, kann die eigentliche Behandlung
beginnen, die Sie nur sehr gedämpft wahrnehmen werden. Eine solche Vorgehensweise spricht die
Amygdala an, eine Region im Gehirn, die an der Entstehung von Angstgefühlen beteiligt ist. Auf diese
Weise wird die angstvermindernde Wirkung erzielt.

Auch die Anwendung von Lachgas ist ein probates Mittel, zur Verminderung Ihrer Angst. Denn das
kurz wirksame Narkosegas nimmt Ihnen die Furcht und entspannt. Geeignet ist diese Methode bei
kurzen bis mittellangen Behandlungen. Der große Vorteil besteht für Sie darin, dass Sie die
Behandlung bei Bewusstsein erleben und auf diese Weise lernen, dass es sich nicht um einen
schlimmen Eingriff handelt.

Wenden wir uns nun der Verhaltenstherapie als Mittel der Angstbekämpfung zu. Sie ist eine
Kombination aus progressiver Muskelrelaxation, Angstbewältigungstraining und kognitiver
Restrukturierung. Diese Therapie umfasst ungefähr 25 Sitzungen. Empfehlenswert ist diese
Verfahrensweise, wenn Sie noch keinen akuten Behandlungsbedarf haben und eine dauerhafte
Heilung Ihrer Angst vor dem Zahnarzt anstreben. Wird eine Angststörung bei Ihnen nachgewiesen, ist
eine solche Therapie eine Leistung der Krankenkassen, die die Kosten dann übernimmt.

Als letzte Verfahrensweise ist die Vollnarkose zu nennen. Hierbei leitet ein Anästhesist sie ein und
überwacht sie auch. Voraussetzung hierfür ist Untersuchung inklusive EKG, Blutbild sowie eine
Erfassung Ihrer medizinischen Vorgeschichte. Sie müssen mit dem üblichen Narkoserisiko rechnen.
Sollten Sie einen Attest Ihres Hausarztes oder Ihres Psychologen vorlegen, übernehmen auch hier die
gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Vollnarkose.