Wann eine Wurzelkanalbehandlung überhaupt nötig ist

Wenn der Nerv Ihres Zahnes entzündet oder bereits abgestorben ist, müssen das infizierte oder
abgestorbene Gewebe sowie die Bakterien völlig entfernt werden. Der Wurzelkanal wird dann nach
Aufbereitung und Desinfektion so aufgefüllt, dass keine Bakterien mehr eindringen können.
Sicherlich nutzt Ihr Zahnarzt für die moderne Wurzelbehandlung zusätzlich ein OP- Mikroskop, unter
dem die komplexe Konstruktion des Wurzelkanalsystems genau erkannt werden kann. So können
selbst kleinste Verästelungen des Wurzelkanals gesehen werden. Auf dieser Grundlage ist eine
genaue und gründliche Behandlung möglich.
Die Voraussetzungen für eine Wurzelkanalbehandlung
Wenn Ihre Zähne erkrankt sind, dann ist diese Behandlung die letzte Möglichkeit, sie dauerhaft zu
erhalten. Nach einer solchen Therapie, wie die der Wurzelkanalbehandlung, sind zwar die Zähne tot,
haben aber weiterhin ihre Kaufunktion. Auch können sie, gegebenenfalls, ein Halteelement für den
Zahnersatz sein.
Wie viele Sitzungen werden benötigt, um eine Wurzelkanalbehandlung durchzuführen?
Abgesehen davon, dass es immer auf Ihre individuellen Gegebenheiten ankommt, kann eine solche
Behandlung in nur einer Sitzung gelingen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Zahnnerv
komplikationslos aus dem Wurzelkanalsystem entfernt werden kann. Besteht dann weiterhin die
Möglichkeit, eine Wurzelfüllung sicher in dem Wurzelkanal zu platzieren, ist die Behandlung beendet.
In schweren Fällen jedoch sind mehrere Sitzungen erforderlich, denn es geht immer darum, so viel
Zahnsubstanz wie eben möglich zu erhalten.
Verursacht eine Wurzelbehandlung Schmerzen?
Da die betäubenden Mittel in der Regel sehr gute Wirkung zeigen, ist diese Behandlung meist nicht
mit Schmerzen verbunden. Besonders kommt es darauf an, ob Ihr Zahnnerv sehr entzündet ist, so
dass die Betäubungsmittel in solchen Fällen lediglich eingeschränkt wirken können.
Mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
Eine Wurzelbehandlung ist aufwendig und daher auch kostenintensiv. Die Gesetzlichen
Krankenkassen erstatten lediglich unter bestimmten Voraussetzungen eine herkömmliche Therapie,
die leider zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise die Nutzung eines Operationsmikroskops,
ausschließt. Sollten Sie jedoch eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben, so werden die
Kosten meistens übernommen.